Offenes Feuer – Was ist zu beachten?
Viele Personen nutzen die Wintermonate, um Büsche und Sträucher zurückzuschneiden oder Holzarbeiten im Wald nachzugehen. Neben der Verschönerung des Gartens oder der Gewinnung von Brenn- und Nutzholz, bleiben dabei aber immer Äste, Reisig und sonstige Holzabfälle übrig, die oftmals verbrannt werden. Dabei sind aber bestimmte Regeln zu beachten, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers zu beachten. In folgendem Merkblatt der Integrierten Leitstelle Bamberg sind die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.
Darüber hinaus ist es auch äußerst wichtig, dass ein offenes Feuer bei der Gemeindeverwaltung angezeigt wird. Dabei ist der Ort, der Zeitraum des Verbrennes sowie die Handynummer einer Kontaktperson anzugeben. Denn die Kommune wird die Anmeldung in eine Online-Plattform einstellen, auf die auch die Integrierte Leitstelle in Bamberg Zugriff hat. Somit haben die Disponenten die Möglichkeit bei einer Feuermeldung über die 112 zu recherchieren, ob es sich um ein angemeldetes Feuer handelt und können den Ansprechpartner kontaktieren. Entsprechend können Fehlalarmierungen verhindert werden, da ein Alarm für die Feuerwehr erst dann ausgelöst wird, wenn ein Feuer nicht eindeutig zugeordnet werden kann beziehungsweise die Lage nicht klar ist.
Um also nicht in die unangenehme Situation zu kommen, dass plötzlich die Feuerwehr bei einem ungefährlichen und kontrollierten Feuer vor Ort auftaucht, weil ein Passant die 112 angerufen hat, empfiehlt es sich dringend offene Feuer anzumelden. Weiterhin ist es von Vorteil zusätzlich der örtlichen Feuerwehr Bescheid zu geben. Sollte eine Alarmierung erfolgen, wissen die Einsatzkräfte bereits bei der Anfahrt wo das Feuer genau geschürt wird und dass das Feuer vermutlich nicht außer Kontrolle ist.